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Eine Stunde

Planung

spart zwei Stunden auf der Baustelle

Vom ersten Entwurf, über die Genehmigung und Detailplanung, bis hin zur Angebotseinholung bei ausführenden Firmen und schließlich der Wertung der Angebote, ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben.

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#Genehmigungsplanung   #Bauleitplanung   #Sanierungsfahrplan   #Brandschutz   #Baurecht   #Abstandsflächen

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Vor dem Umbau kommt der

Sanierungsplan

Einfach mal loslegen und mit der Sanierung starten!
Das kann gut gehen, aber meistens geht es das nicht.

Das ist auch der Grund, warum eine Bank oft einen Sanierungsplan sehen möchte, bevor sie einem Kredit zustimmt.
Ein solcher Sanierungsplan beschreibt zunächst einmal, welche energetischen Maßnahmen für das Gebäude anstehen und welches Einsparpotenzial dabei genutzt werden kann. Darüber hinaus erarbeite ich mit Ihnen zusammen baubiologische Maßnahmen um Ihr Haus zu Ihrer dritten Haut werden zu lassen.
Gleichzeitig bekommen Sie eine Vorstellung welche finanziellen Investitionen notwendig werden, und ob Fördermittel für Sie sinn machen. Wer sich also im Vorfeld überlegt, was er alles machen möchte, was er machen muss, und was er sicher nicht braucht, der tut sich später leichter.
Dabei ist es gut sich jemanden ins Boot zu holen, der das schon häufig gemacht hat. Jemanden, der die Abläufe und die Tücken einer Sanierung kennt.

Gemeinsam ist alles einfacher, und mit Erfahrung fast schon ein Kinderspiel!

 
 


Die geregelte

Bauleitplanung

Als Kommune hat man die Planungshoheit, das heißt jede Gemeinde bestimmt für sich selbst wie sie sich entwickeln möchte. Dabei ist sie natürlich an die Gesetze gebunden. Umwelt- und Naturschutz, Wasserrecht, Baugesetz und viele andere Verordnungen, Gesetze müssen bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans beachtet werden.

Die Bauleitplanung ermöglicht Bauvorhaben und vermeidet städtebauliche Fehlentwicklungen. Im Verfahren sind die öffentlichkeit und Behörden zu beteiligen und alle öffentlichen und privaten Belange abzuwägend.

Der Gesetzgeber hat sich ein Verfahren überlegt um der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gerecht zu werden, denn es gilt das Wohl der Allgemeinheit zu schützen, sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Ziele die in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz verankert sind.

In einem Flächennutzungsplan wird das ganze Gemeindegebiet und die beabsichtigte städtebaulichen Entwicklung dargestellt. Auch die Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ist grundsätzlich darzustellen.
Spätestens alle 15 Jahre sollte der Flächennutzungsplan überprüft und notfalls überarbeitet werden.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält konkrete, rechtsverbindlichen Festsetzungen. Er bildet den Zulässigkeitsrahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den überplanten Grundstücken.

 
 
 
 

Mehr als nur die Bauordnung

Das Baurecht

und alles was dazu gehört

Neben den Bauordnungen der Länder gibt es in Deutschland unzählige Verordnungen und Vorschriften, die man beim Bauen berücksichtigen muss.
Übergeordnet ist natürlich das Baugesetzbuch.
Und selbst die Gemeinden haben das Recht Verordnungen und Bauleitpläne, oder Bebauungspläne zu erarbeiten und darin Vorschriften zu machen.

Für den Laien ist es nicht leicht da durchzublicken, und daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass man die ein oder andere Regelung übersieht.
Das kann manchmal ganz schön ins Geld gehen, denn Unwissenheit schützt auch beim Bauen nicht vor Strafe!

 
 


Der allgemeine

Brandschutz

besteht aus vier Säulen:

  • der bauliche,
  • der anlagentechnische,
  • der betrieblich-organisatorische und
  • der abwehrende Brandschutz.
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Im baulichen Brandschutz wird geregelt wie man beispielsweise Brandabschnitte bildet, feuerwiderstandsfähige Bauteile werden definiert oder die Lage und Länge von Rettungswegen festgelegt. Durch Einsatz spezieller Anlagen werden Brandrisiken minimiert, Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten. Solche Anlagen sind zum Beispiel Rauchabzugsanlagen, Rettungswegkennzeichen oder Brandmeldeanlagen. Daneben gibt es die Organisation durch Fluchtwegpläne, Brandschutzordnungen oder Verhaltensanweisungen fürs Personal. Und zu guter Letzt bleibt es die Aufgabe der Feuerwehr den Brand zu bekämpfen und zu helfen.

 
 
 
 


Wissen



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